Publikationsvertrag

zwischen der Hochschule RheinMain, Kurt Schumacher Ring 18, 65197 Wiesbaden, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr. Eva Waller, im Weiteren HSRM, der Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain, vertreten durch die Direktorin, Dr. Marion Grabka, im Weiteren HLB und der/dem Urheber:in/Rechteinhaber:in bzw. den Urheber:innen/Rechteinhaber:innen.

Gegenstand der Vereinbarung sind die Materialien, die in dem PUBLIKATIONEN - REPOSITORIUM PUR veröffentlicht werden sollen. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, nachdem die Publikationsvereinbarung akzeptiert wurde und die Materialien elektronisch übermittelt wurden.

1. Rechteeinräumung

Hiermit räume ich der HLB und der HSRM das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den Materialien ein.

Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, das digitale Objekt insgesamt oder einzelne Teile davon zu nutzen, zu vervielfältigen und es

  • unabhängig von der Übertragungstechnik weltweit in Datennetzen zum Download öffentlich zugänglich zu machen, auch durch Dritte
  • dauerhaft in elektronischen Datenbanken zu speichern und zu archivieren.

Die Metadaten inkl. Abstract des Dokuments stehen unentgeltlich unter den Bedingungen der CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ zur Verfügung.

Die im Upload-Prozess vereinbarten Lizenzbedingungen sind zu beachten.

2. Rechte Dritter

Ich versichere, dass mit der Bereitstellung des digitalen Objekts inkl. aller Bestandteile (z.B. Abbildungen) und ggfls. Zusatzmaterial keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber:innen, Rechteinhaber:innen, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber) verletzt werden (z.B. Urheberrechte, Datenschutz).

Ich stelle die HSRM und die HLB von allen Ansprüchen frei, die Dritte ggf. aufgrund ihnen zustehender Rechte gegen sie erheben, sofern ich dies zu vertreten habe (inkl. Kosten der Rechtsverfolgung).

Falls mehrere Personen an der Erstellung eines digitalen Objekts beteiligt sind, kann eine elektronische Veröffentlichung nur mit der Einwilligung aller Miturherber:innen/Mitrechteinhaber:innen erfolgen.

Ich versichere, dass mir hierzu von allen Miturherber:innen/Mitrechteinhaber:innen alle erforderlichen Rechte eingeräumt wurden und keine Rechte Dritter durch diese verletzt werden.

3. Übertragung der Rechte an Dritte

Die HSRM und die HLB können die durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und anderen Nutzungsrechte einräumen bzw. die Nutzung gestatten (z.B. um zu oben genannten Zwecken Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen zu können, im Rahmen nationaler Sammelaufträge, zwecks wissenschaftlicher Vernetzung oder Langzeitarchivierung oder sofern eine andere Einrichtung dauerhaft Aufgaben für die HSRM und/oder die HLB übernimmt).

Im Rahmen der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek, wird der HSRM und der HLB das Recht zugestanden, elektronische Dissertationen dort hin zu liefern oder sie zur Abholung bereit zu stellen.

Einer gesonderten Zustimmung bedarf es hierzu nicht.

4. Langzeitarchivierung

Ich räume der HSRM und der HLB das Recht ein, die bereitgestellten Dokumente und die zugehörigen Metadaten, Abstract und ggfls. Zusatzmaterial in ihrem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit oder bessere Zugänglichkeit) in andere elektronische und physische Formate zu überführen.

5. Sperrung (Kündigung ist nicht vorgesehen)

Die HSRM und die HLB sind berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche auf Grund ihnen zustehender Rechte gegen sie erheben

Fall: Abgabe einer elektronischen Dissertation

Falls es sich bei den zu veröffenlichenden Materialien um meine Dissertation handelt, versichere ich, dass die der HLB überlassene Fassung des Werkes mit der im Promotionsverfahren vorgelegten Fassung vollständig übereinstimmt. Sofern die der HLB überlassene Fassung des Werkes mit der im Prüfungsverfahren vorgelegten Fassung nicht vollständig übereinstimmt, versichere ich, dass die Abweichungen von dem für die Abnahme der Prüfung zuständigen Prüfungsorgan genehmigt worden sind. Sofern es sich um eine kumulative Dissertation handelt, bin ich mir bewusst, dass bereits publizierte Teile nur mit Genehmigung der Verlage eingestellt werden dürfen.

Stand: 21.12.2020

Publikationsvertrag [PDF]

Publishing Agreement [PDF]