Leitlinien

Nachfolgend werden die Ziele und Aufgaben von PUR in verpflichtenden Leitlinien dargelegt sowie die Rahmenbedingungen für das Einstellen von Dokumenten in das institutionelle Repositorium beschrieben.

1. Ziele und Aufgaben

PUR soll sich zum zentralen Nachweisinstrument für die Publikationsaktivitäten an der HSRM entwickeln. Es bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der HSRM und mit ihr assoziierten Einrichtungen und Personen die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen, ihre wissenschaftlichen Publikationen elektronisch unter Einhaltung von Qualitätsstandards zu publizieren, zu speichern, zu archivieren und zu verbreiten. Dies bezieht sich sowohl auf rein elektronische Dokumente als auch auf elektronische Versionen gedruckter Publikationen.

Aufgaben sind, die dauerhafte Auffindbarkeit und Zitierbarkeit der Publikationen sicherzustellen und den freien Zugriff auf die Publikationen zu gewährleisten.

Die elektronischen Dokumente erhalten eine URI. Sie werden über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumente erschlossen.

2. Das elektronische Dokument

Unter einem „elektronischen Dokument“ im Sinne dieser Leitlinien wird ein Dokument verstanden, das Text, Grafik, Audio- und/oder Video-Sequenzen enthalten kann, in digitaler Form auf einem Datenträger gespeichert ist und über Rechnernetze verbreitet wird.

Ein in PUR veröffentlichtes Dokument erfüllt folgende Bedingungen:

  • Es ist zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt.
  • Es ist kein dynamisches Dokument. Sollten Veränderungen notwendig sein, wird das geänderte Dokument als neue Version gespeichert.
  • Es entspricht den von der HLB RheinMain vorgegebenen technischen Parametern.
  • Es kann mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen werden, mittels der die Verbreitung und Nutzung geregelt wird.

3. Sammelauftrag und Urheberrecht

Aufgenommen werden sowohl die elektronischen Dokumente von Angehörigen und Mitgliedern der HSRM und mit ihr assoziierter Einrichtungen, die im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit oder der Lehre entstanden sind, als auch Metadaten von anderen Orts veröffentlichten Publikationen.

Das Sammelspektrum umfasst:

  • Aufsätze aus Zeitschriften oder Publikationsservern (auch Pre-/Postprints)
  • Beiträge aus Sammelwerken
  • Beiträge aus Kongressschriften bzw. Tagungsbänden
  • Bücher
  • Poster
  • MOOCs, OERs
  • Videos
Weiterhin aufgenommen werden:
  • elektronische Dissertationen, wodurch die in den Promotionsordnungen vorgeschriebene Pflicht erfüllt wird, diese zu veröffentlichen
  • Bachelor- und Masterarbeiten, wenn eine Publikationsempfehlung der/des Betreuenden vorliegt
  • Nachweise von anderen Orts veröffentlichten Publikationen
  • Elektronische Versionen von gedruckten Publikationen
  • Publikationen der zentralen Einrichtungen und Abteilungen
Um in PUR veröffentlichen zu können, muss ein Publikationsvertrag abgeschlossen werden. In ihm sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt, ohne die eine Veröffentlichung nicht erfolgen kann.

Es wäre zudem wünschenswert, wenn die aufzunehmenden Publikationen mit einer Creative-Commens-Lizenz versehen würden. Auf diese Weise kann das eigene Urheberrecht behalten und gleichzeitig anderen erlaubt werden, das Werk zu kopieren, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen.

Die Urheberrechte der Autor:innen bleiben bei einer Veröffentlichung in PUR gewahrt. Einer Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder auf anderen Dokumentenservern steht nichts entgegen.

Entsprechend der Empfehlungen des Wissenschaftsrats wird allen Wissenschaftler:innen empfohlen, sich beim Abschließen eines Verlagsvertrages ein weiteres einfaches Nutzungsrecht einräumen zu lassen. Damit können sie die von ihnen verfassten Dokumente zusätzlich, ggf. nach Ablauf eines zeitlichen Embargos, in PUR veröffentlichen.

Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autor:innen und Herausgeber:innen der elektronischen Dokumente.

4. Erschließung

Um die eingestellten Publikationen national und international in Bibliothekskatalogen, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumenten sichtbar zu machen, werden sie durch Metadaten (Dublin Core, Schlagworte, DDC-Kategorien, Abstract) erschlossen.

5. Organisatorisches

PUR wird gemeinschaftlich von der Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain und dem Hebis-Verbund, der die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt, betrieben.

  • Die Veröffentlichung elektronischer Dokumente ist kostenfrei.
  • Nach der Anmeldung mit einer Nutzerkennung der HSRM können die über PUR zu verbreitenden Dokumente hochgeladen werden.
  • Für studentische Abschlussarbeiten gelten gesonderte Bedingungen.
  • Die elektronischen Dokumente erhalten nach dem Hochladen individuelle und dauerhafte Adressen (URIs), die einen unmittelbaren Zugriff auf die Dokumente erlauben.
  • Die für die Veröffentlichung eventuell zusätzlich anfallenden Arbeiten wie die Aufbereitung der elektronischen Dokumente oder die Konvertierung in andere Formate, werden von den Mitarbeiter:innen der Hochschul- und Landesbibliothek unterstützt oder durchgeführt.
  • Das nachträgliche Ändern oder Löschen von veröffentlichten Dokumenten ist nicht vorgesehen. Geänderte Fassungen werden als neue Version mit eigenem URI eingestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zugriff auf ein Dokument gesperrt werden.
  • Bei allen Fragen rund um PUR wenden Sie sich bitte an die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain: redaktion-pur-hlb(at)hs-rm.de

Stand: 17.12.2020